Dokumentation

Zum Prozess um den Feminizid an Kezhia H. am Landgericht Stendal

Erster Zwischenstandsbericht


Inhaltswarnung: Im Folgenden wird explizit der Mord an einer Frau beschrieben und benannt.


Kezhia H. wurde im März 2023 getötet – Es heißt Feminizid!

Wir als Gruppe Keine Mehr Halle (Saale) beobachten den Prozess um ihren Mord. Mit dem folgenden Zwischenstandsbericht wollen wir unsere Beobachtungen und Einordnungen teilen.

Am 04.03.2023 wurde Kezhia H. (19) von ihrem ehemaligen Beziehungspartner und Fußballtrainer Tino B. (42) ermordet. Tino B. tötete Kezhia H. mit 32 Messerstichen. Anschließend versuchte er ihre Leiche verschwinden zu lassen, indem er sie in Brand setzte und ihre Überreste vergrub. Einige Tage nach der Tat stellte Tino B. eine Vermisstenanzeige bei der Polizei, in der er behauptete Kezhia H. sei spurlos verschwunden. Am 20.04.2023 wurde die Leiche von Kezhia H. in einer Kiesgrube in Niedersachsen gefunden.

Seit dem 19.09.2023 wird am Landgericht Stendal der Feminizid an Kezhia H. verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Stendal klagt Tino B. des heimtückischen Mordes an Kezhia H. an.
Wir als Gruppe Keine Mehr Halle (Saale) beobachten den Prozess im Gerichtssaal, weil wir eine feministische Perspektive auf die Verhandlung des Feminizids an Kezhia H. wichtig finden. Das bedeutet, dass wir auf misogyne* Bilder, die im Gerichtssaal verwendet werden, hinweisen und den Mord an Kezhia H. politisch und gesellschaftlich einordnen.

Dieser Text ist ein Zwischenstandsbericht, um unsere bisherigen Eindrücke zu teilen. Wir möchten damit die öffentliche Darstellung um eine feministische Einordnung ergänzen. Wir werden den Prozess weiterhin beobachten und versuchen, darüber zu berichten.

In diesem ersten Bericht werden wir auf drei Aspekte des bisherigen Prozessverlaufs fokussiert eingehen. Zu Beginn schildern wir die nachlässige polizeiliche Ermittlungsarbeit, die sich in den Zeug*nnenaussagen von Polizeibeamt*innen widerspiegelt und thematisieren anschließend die Arbeit der Richter*innen, insbesondere die Befragung der Zeug*innen durch die Richter*innen. Zuletzt gehen wir auf die Einlassung des Angeklagten und die Strategie der Verteidigung ein.

Unzureichende Sensibilität der Polizei gegenüber Gewalt an Frauen

Nachdem der erste Prozesstag am 19.09.2023 kurz nach Verlesen der Anklage auf Antrag der Verteidigung beendet wurde, sind zum zweiten Prozesstag am 10.10.2023 vier Zeug*innen geladen. Drei der Zeug*innen sind Polizeibeamt*innen, die im Zuge der von Tino B. gestellten Vermisstenanzeige (sowie im Rahmen der ersten Ermittlung gegen ihn) involviert waren. Ihre Aussagen verdeutlichen, dass es seitens der Behörde an einer grundsätzlichen Sensibilität für den Komplex patriarchaler Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen mangelt. Zudem offenbaren die Aussagen der Polizist*innen Nachlässigkeiten und Fehler in den Ermittlungsarbeiten, die die Aufklärung des Feminizids an Kezhia H. behindern (könnten). So wurde beispielsweise keines der Ermittlungsgespräche mit Tino B. auditiv dokumentiert. Das erste Gespräch mit Tino B., in dem er Kezhia H. als vermisst meldete, wurde nicht einmal schriftlich festgehalten. Angesichts einer solchen Praxis überrascht es nicht, dass sich die Polizist*innen im Gericht, etwa ein halbes Jahr später, an zahlreiche relevante Informationen nicht erinnern und viele Fragen offen bleiben, die durch gewissenhafte Protokollführung hätten beantwortet werden können. So beispielsweise als die Richterin nachfragt, wie es dazu kommt, dass im Protokoll der ersten persönlichen Vernahme von Tino B. über Kezhia H. in der Vergangenheitsform gesprochen wird. Im schriftlichen Protokoll der Vernahme sei zu lesen: “Sie war meine Lebensgefährtin…, sie hatte keinen Führerschein”. Auf die Nachfrage, ob das direkte Zitate des Angeklagten seien oder ob die Polizistin dies nachträglich zusammengefasst habe, konnte die Zeugin keine Antwort geben, weil sie sich nicht mehr erinnern könne.

Aus den Aussagen der Polizeibeamt*innen erfahren wir zudem, dass einigen, selbst für den Laien augenfälligen Hinweisen, nicht nachgegangen wurde. Die Behauptung des Angeklagten, er habe mit Kezhia H. einige Tage nach ihrem Verschwinden ein Konzert besuchen wollen, wurde zunächst völlig übergangen. Ob dieses Konzert in Freyburg (Sachsen-Anhalt) oder Freiburg (Baden-Württemberg) hätte stattfinden sollen, war ebenso wenig Interesse der Polizei, wie die Frage, ob Tino B. tatsächlich entsprechende Tickets bestellt hatte. Auch Verletzungen an seiner Hand zum Zeitpunkt der Vernehmungen wurden nicht näher untersucht und als “in seiner Branche nicht ungewohnt” abgetan. Tino B. war zu dem Zeitpunkt als Elektromonteur tätig. Die Möglichkeit, diese Blessur könnte eine Spur gewaltvoller Auseinandersetzung sein, zogen die Ermittler*innen nicht in Betracht.

Unsere Schlussfolgerung: Wie oft in Fällen von patriarchaler Gewalt gegen Frauen legt die Polizei auch im Fall des Verschwindens von Kezhia H. eine unzureichende Sensibilität an den Tag1. Warnsignale werden nicht wahrgenommen, Verdachtsmomente nicht als solche erkannt und Hinweisen nicht nachgegangen. Minimale Standards polizeilicher Ermittlungsarbeit werden nicht eingehalten. Durch all diese Faktoren wird die Aufklärung des tatsächlichen Tathergangs im Prozess erschwert.

Zeugenbefragungen seitens der Richter*innen

Unser Gesamteindruck der richterlichen Befragungen ist ernüchternd.

In einem Verfahren, bei dem einem 42-jährigen Mann vorgeworfen wird seine 19-jährige Partnerin ermordet zu haben, bleiben Fragen zu Gewalt in Intimbeziehungen und Machtverhältnisse zwischen Täter und Opfer auffällig zurückhaltend und oberflächlich. Aussagen von Zeug*innen, die Rückschlüsse auf die Einstellung des Täters gegenüber Frauen und seine Verhaltensweisen in Intimbeziehungen zulassen könnten, werden vom verfahrensleitenden Richter nicht weiter verfolgt. Eindrückliches Beispiel hierfür ist die Befragung einer Exfreundin des Angeklagten. In ihrer Aussage spricht sie wiederholt davon, dass Tino B. “[…] immer sehr lieb und fürsorglich war, bis zu einem bestimmten Punkt”. Dieser mehrfach genannten Formulierung zum Trotz gibt es seitens des verfahrensleitenden Richters keine weiteren Nachfragen, was mit diesem “bestimmten Punkt” gemeint sei und wie sich der Angeklagte bei Überschreiten dieses “bestimmten Punktes” verhalten habe. Lediglich Ergänzungsrichterin Manecke hakt in dieser und vergleichbaren Situationen hin und wieder ein und erfragt konkrete Informationen zu Tino B.s geschlechtsspezifischen Einstellungen und seinem Umgang mit Partnerinnen in Intimbeziehungen.

Wir halten fest: Die Richter*innen beleuchten im Rahmen der Zeug*innenbefragungen weder die Einstellungen und Verhaltensweisen des Angeklagten gegenüber Frauen, noch den Umgang des Angeklagten mit Menschen in seinem Nahbereich. Das Verhalten des Angeklagten in romantischen und/oder intimen Beziehungen sowie Fragen zum eigenen (männlichen) Selbstbild werden nicht in den Blick genommen. Ebenso wenig spielt in den richterlichen Zeugenvernehmungen das asymmetrische Verhältnis eines 42-jährigen Trainers zu einer 19-jährigen, sich in Ausbildung befindenden Sportlerin und die damit einhergehende Machtstruktur eine Rolle. Potentielle patriarchale Motive der Tat werden in der bisherigen Verhandlung nicht beachtet. Dies stellt unseres Erachtens nach ein großes Versäumnis dar, weil wir wissen, dass es dieser Betrachtungen bedarf, um Morde als Feminizide zu erkennen und juristisch zu bewerten.

Schilderung der Einlassung

Am 20.10.2023, dem 3. Prozesstag,, wird von der Verteidigung eine Einlassung (Stellungnahme des Angeklagten) verlesen. Tino B. gesteht den Mord an Kezhia H. Die Verteidigung verliest einen Text, welcher aus der Ich-Perspektive des Angeklagten formuliert ist. Darin beschreibt er zu Beginn, wie er und Kezhia H. sich 2015 im Fußballverein kennengelernt haben:

Er war ihr Trainer. Nachdem sie einige Jahre keinen Kontakt zueinander hatten (Tino B. saß wegen Diebstahls im Gefängnis), fingen sie Ende 2019 an, sich privat zu treffen und wurden ein Paar. Es folgt die Beschreibung von Kezhia H.’s Persönlichkeit, ihren psychischen Problemen und ihrem Verhältnis zu ihrer Familie, aus der Perspektive von Tino B. Schlussendlich kommt er zu den Geschehnissen im März 2023, den Umständen der Ermordung von Kezhia H. und warum er versuchte, seine Tat zu vertuschen.

In der Einlassung stellt Tino B. sich als sorgenden Trainer, liebenden Familienvater und fürsorglichen Partner dar. Er beschreibt sich als entscheidende Stütze und positiver Einfluss, nahezu Sinnstifter für Kezhia H. Er betont immer wieder, wie sehr er Kezhia H. vermisse. Durch den frühen Tod ihres Vaters und andere familiäre Probleme sei sie psychisch belastet gewesen und habe bei ihm Zuspruch und Bestätigung gefunden. In dieser, seiner Erzählung, wird Kezhia H. entmündigend als bedürftig und “krank” dargestellt und er präsentiert sich als ihr “Retter”. In seiner Version brauchte und liebte Kezhia H. ihn. Diese Liebe würde er heute als “krankhaft” beschreiben, heißt es. Er selbst habe “rückblickend nur aus Mitleid Zeit mit ihr verbracht”. Während er einerseits sehr paternalistisch über Kezhia H. schreibt, so scheint er an anderer Stelle sehr bewusst zu betonen, dass sie eine erwachsene Frau war. So heißt es zu ihrem Wiedersehen nach dem Gefängnisaufenthalt: “…sie war nun reifer, kein Kind mehr, sondern eine Frau”. Zusätzlich schildert er vermehrt ihren “impulsiven Charakter”, sie sei immer wieder ausgerastet, wenn sie ihren Willen nicht bekam.

Auf Grundlage dieser Vorgeschichte kommt die Einlassung zur Schilderung und den Hintergründen der Geschehnisse im März diesen Jahres und der Beschreibung, wie Tino B. Kezhia H. tötete. Er formuliert, er habe nur “bruchstückhafte Erinnerungen” und alles sei “wie im Tunnel verlaufen”. Die Schilderung beginnt mit dem Abend vor der Ermordung von Kezhia H. Sie seien bei ihr in der Wohnung gewesen und Kezhia H. habe mit ihm schlafen wollen. Es heißt, dass er ihren Wunsch nach Geschlechtsverkehr abgelehnt habe. An dieser Stelle verweist der Täter auf den ausgeprägten Kinderwunsch von Kezhia H. Er gibt an, dass er selbst noch keine Kinder mit Kezhia H. gewollt habe und präsentiert sich als “vernünftigen” Partner, dem es wichtig gewesen sei, dass Kezhia H. erst mal ihre Ausbildung beendet. Immer wenn Tino B. von intimen Handlungen und Sex spricht, stellt er sich als “schon etwas älter” und nicht so orientiert an Sex dar, während Kezhia H. als drängend bezeichnet wird.**

In der Einlassung folgt als Nächstes die Schilderung des Tathergangs am Tag der Ermordung von Kezhia H. Zusammengefasst wird folgende Erzählung der Tat konstruiert: Kezhia H. und Tino B. waren gemeinsam im Auto unterwegs. Sie habe von Beginn an einen “verschlossenen Eindruck” gemacht. Kezhia H. habe ihn gebeten an den Rand zu fahren und mit ihr zu schlafen. Er habe abgelehnt. Plötzlich habe sie sein „Obstmesser aus dem Handschuhfach” in der Hand gehalten und ihn bedrängt, sie wolle jetzt sofort ein Kind von ihm. Diese Geste habe ein “Trauma” bei ihm getriggert. Ab da sei alles “wie im Tunnel” verlaufen. Er habe sie erstochen. Er wisse nicht warum.

Anschließend wird beschrieben wie Tino B. versuchte, die Leiche verschwinden zu lassen. Er konstruierte das Verschwinden von Kezhia H., indem er ihr beispielsweise Nachrichten schrieb und meldete sie bei der Polizei als vermisst. In der Einlassung heißt es, das Konstruieren der Geschichte habe seinen Schuldgefühlen eine “kleine Beruhigung” gebracht. Als Begründung der Vertuschung des Mordes gibt er an, er habe seine Familie schützen wollen, er habe “Angst” gehabt. Insgesamt wisse er nicht, “wie die Situation im Auto so aus dem Ruder laufen konnte”.

Zur Stütze dieser Einlassung stellt die Verteidigung 4 Beweisanträge.

1. Die handgeschriebenen Briefe von Kezhia H. an Tino B. sollen im Rahmen der Verhandlung verlesen werden.

2. Beweise, die auf “Gegenwehr” und “Bedrohung” durch Kezhia H. hinweisen, sollen eingebracht werden (Fotos der Kleidung von Tino B., Schnittverletzung von Tino B., etc.).

3. Die Krankenakten aus dem stationären Klinikaufenthalt von Kezhia H. sollen eingebracht werden.***

4. Ein psychologischer Sachverständiger soll Auskunft geben über die Schuldfähigkeit bei Affekthandlungen, die durch einen Trigger ausgelöst wurden.

Mit der Einlassung und den zusätzlichen Beweisen will die Verteidigung beweisen, dass Kezhia H. bei der Tat nicht arglos gewesen sei und somit das Mordmerkmal der “Heimtücke” nicht gegeben sei. Die Tat soll juristisch als Totschlag bewertet werden.

Unserer Auffassung nach beruht die Strategie der Verteidigung und des Täters auf misogynen Bildern und betreibt Täter-Opfer-Umkehr. Darin wird Kezhia H. als bedürftige, wahnhaft liebende und psychisch kranke Frau, die ihren Wunsch nach Kindern mit Tino B. gewaltsam einfordern wollte, konstruiert. Die Verteidigung scheut sich nicht im Bezug auf Kezhia H. von „Fanatismus und Vaterkomplex“ zu sprechen. In ihrer Strategie wird Tino B. zum älteren, vernünftigen und fürsorglichen Partner stilisiert, der durch ein Trigger seines “Traumas” (ohne explizites Benennen, worum es sich dabei handelt) seine Partnerin mit 32 Messerstichen ermordet. Mit der Einlassung und dem Geständnis soll er zum sensiblen und reumütigen Täter werden.

Uns ist selbstverständlich bewusst, dass das Ziel einer Verteidigung ein möglichst geringes Strafmaß für den Angeklagten ist und sie dafür bereit ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig sind die Pathologisierung des weiblichen Opfers und Narrative der “verrückten, kranken Frau” nur möglich und erfolgreich, weil Misogynie Teil unserer gesellschaftlichen Realität ist und weil Institutionen wie Polizei und Gerichte patriarchale Gewalt nicht als solche anerkennen. Würde es ausreichend gesellschaftliches Wissen über die Motive und die Struktur von Feminiziden2 geben, würde es im Gericht zwangsläufig explizit um das Rollenverständnis der Männer gehen müssen, die Frauen töten und nicht nur um die Frage nach ihrer Glaubwürdigkeit. Würde dieses Wissen auf institutioneller Ebene existieren, müsste eine Verteidigung in einem Feminizid-Prozess beweisen, dass es sich nicht um männlichen Machterhalt oder die Reaktion auf einen vermeintlichen Machtverlust eines Mannes handelt. Denn dies sind oftmals die zentralen Motive von Feminiziden.

Wenn im Gerichtssaal patriarchale Gewalt sowie Macht- und Geschlechterverhältnisse keine Rolle spielen, eröffnet dies den Raum für misogyne Erzählungen und ermöglicht Täter-Opfer Umkehr.

Keine ist vergessen! Niemand ist vergessen!

Wir vergessen Kezhia H. nicht.

Der Bericht spiegelt nicht den aktuellsten Stand der Verhandlung wider. Die Einlassung des Angeklagten fand am 20.10.2023 statt. Seitdem haben schon weitere Prozesstage stattgefunden. Der von uns verfasste Zwischenstandsbericht ist unserer Meinung nach trotzdem relevant und den Tatsachen entsprechend. Wir werden in Abständen weitere Beobachtungen und Analysen zu dem Verlauf des Prozesses veröffentlichen.
Der Prozess ist bis Ende Dezember mit Aussicht auf Verlängerung angesetzt.

*Misogynie: Abwertung, Verachtung und Hass gegenüber dem Weiblichen, und allem, was als “nicht-männlich” genug betrachtet wird.

** Mehrere Zeug*innen sagten aus, dass Tino B. Kezia H. oft nur kurz und meistens in der Nacht besucht habe. Eine Zeugin sprach davon, dass Tino B. immer nur zu Kezia H. kam, „wenn er was von ihr wollte“. Auf Nachfrage von Richterin Manecke, was damit gemeint war, antwortete die Zeugin: “Sex”.

*** Am vierten Prozesstag (26.10.2023) ist der Beweisantrag der Verteidigung, die Krankenakten der Ermordeten in die Verhandlung einzubringen, von dem Vorsitzenden Richter abgelehnt worden.

1 BIWI KEFEMPOM (2023): Es sind die Bullen…In: BIWI KEFEPOM (Hg.): Femi(ni)zide. Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen. Berlin: Verbrecherverlag: 256 – 263.

2 Rosa Luxemburg Stiftung 2020: #keinemehr. Feminizide in Deutschland. Berlin., Segato, Rita (2022): Femizid. Der Frauenkörper als Territorium des Krieges. Münster: Unrast Verlag.